Sozialrecht

Niedergelassene Vertragsärzte können gerichtlich gegen ambulant behandelnde Krankenhäuser vorgehen

Chemnitz/Berlin. Nach Ansicht des Sächsischen Landessozialgerichts können Vertragsärzte gegen die ambulante Behandlung von Patienten in Krankenhäusern vorgehen. Als erstes Landessozialgericht hat das sächsische Gericht am 3. Juni 2010 (AZ: L 1 KR 94/10 B ER) die für das Krankenversicherungsrecht bedeutsame Rechtsfrage geklärt, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt gegen eine behördliche Erlaubnis wenden können, die Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht.

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Neue Lebensgemeinschaft und dreijähriges Kind: Kein Unterhaltsanspruch

Bremen/Berlin. Die Unterhaltsansprüche einer Mutter entfallen, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. So entschied das Oberlandesgericht Bremen mit seinem Beschluss (AZ: 4 UF 75/06) vom 05. Januar 2007.

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Mieterhöhung für Hartz IV-Empfänger zumutbar

Berlin. Wenn nach einer Modernisierung die Miete steigt, so ist das auch für einen Hartz IV-Empfänger zumutbar, wenn der Leistungsträger die erhöhte Miete übernimmt. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10. Mai 2007 (AZ: 8 U 166/06).

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Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Essen/Berlin. Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen vom 13. Dezember 2010 (AZ: L 19 AS 77/09) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

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Liebesurlaub auf Kosten von Hartz IV

Essen/Berlin. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für den Besuch seiner auf Kuba lebenden Frau und der gemeinsamen Kinder übernommen werden. Er hat auch keinen Anspruch auf eine „Kommunikationspauschale“ für die erhöhten Kosten für Telefon oder die Geschenke an die Kinder. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 6. September 2007 (AZ: L 9 AS 80/06) hervor.

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Landessozialgericht stellt klar: Schwangerschaft ist keine Krankheit

Berlin/Darmstadt. Die Bundesagentur für Arbeit muss einer schwangeren Frau, der ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt hatte, Arbeitslosengeld/-hilfe gewähren. Eine Schwangerschaft stellt auch keine Krankheit dar, so dass gegenüber der Krankenkasse keine Ansprüche bestehen. Daher muss die Bundesagentur für Arbeit wie ein „normaler Arbeitgeber“ Arbeitslosengeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. August 2007 (AZ: - L 9 AL 35/04 - ) hervor.

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Kosten der Klassenfahrt müssen übernommen werden

Berlin. Das Jobcenter der Arbeitsverwaltung muss die Kosten einer Klassenfahrt in der tatsächlichen anfallenden Höhe übernehmen. Es ist nicht zulässig, die Schulkinder auf irgendwelche Regelsätze zu verweisen, die mit der städtischen Behörde vereinbart sind. Dies ergeht aus einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 07.07.2006 (AZ - S 6 AS 556/06 ER -).

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Kleine Brüste sind keine Krankheit

Berlin. Krankenversicherungen müssen die Kosten einer Brustvergrößerung nur übernehmen, wenn eine Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brüste entstellend wirkt. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2006 (AZ - L 1 KR 152/05) hervor.

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Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Berlin. Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000,00 € aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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