Immobilienrecht

Balkonreparatur nicht von Eigentümergemeinschaft zu tragen

Oldenburg/Berlin. Die Kosten für eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum können unter Umständen einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden, wenn dieser das alleinige Nutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftseigentums hat. Das gilt auch dann, wenn die Reparatur im Rahmen der laufenden Verwaltung abzusehen war. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2008 (AZ: 10 C 10016/07).

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Auch Eigenleistung ist Geld wert - BGH-Entscheidung: Gebäudeversicherer muss Eigenleistung als geldwerte Leistung anerkennen

Berlin. Wenn ein Hauseigentümer beim Wiederaufbau seines abgebrannten Gebäudes selber Hand anlegt und Teile der Bauarbeiten in Eigenleistung erbringt, darf der Gebäudeversicherer nicht die Versicherungsleistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. (AZ: IV ZR 148/10, Urteil vom 20. Juli 2011).

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