Versicherungsrecht
Hausratversicherung zahlt auch bei einem Wohnungswechsel
Hamm/Berlin. Eine Hausratversicherung muss auch dann Hausratsgegenstände ersetzen, wenn sich diese aufgrund eines Wohnungswechsels weder in der alten noch in der neuen Wohnung befunden haben. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. September 2007 (AZ: 20 U 54/07).
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Hausrat in knapp 5 km Entfernung nicht von Hausratversicherung geschützt
Berlin/Coburg. Hausrat ist nur dann von der Hausratversicherung gedeckt, wenn er sich in der Nähe des Hauses befindet. Wenn Gegenstände aus einer rund 5 km entfernten Garage entwendet werden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 30. Juni 2009 (AZ: 23 O 369/09) hervor.
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Haftung für unangeleinte Hunde
Coburg/Berlin. Wenn man mit seinem Hund ohne Leine spazieren geht, kann es unter Umständen teuer werden. Bei Schäden muss der Hundehalter haften, entschied das Landgericht Coburg am 23. Juli 2010 (AZ: 13 O 37/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Haftung bei Schäden durch Feuerwerkskörper
Köln/Berlin. Wer Silvester mit Knallern und Böllern hantiert, ist für eventuelle Brandschäden des Feuerwerks auch mitverantwortlich. Dies gilt auch, wenn beispielsweise die eigenen volljährigen Kinder das Haus beaufsichtigen und einer ihrer Partygäste für Schaden sorgt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Februar 2000 (AZ: 11 U 126/99).
Haftpflichtversicherung muss nicht jeden Miet-Tarif erstatten
Karlsruhe/Berlin. Mietet ein Autofahrer nach einem Unfall für die Dauer der Reparaturzeit einen Pkw zu einem so genannten Unfallersatztarif statt zum günstigeren Normaltarif, ist die zuständige Haftpflichtversicherung nicht immer verpflichtet, diesen höheren Tarif zu erstatten. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06. März 2007 mit (AZ: VI ZR 36/06).
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Gewissenhafte Betreiberin einer Kinderspielanlage haftet nicht für Verletzungen der Nutzer
Koblenz/Berlin. Spieleinrichtungen für Kinder müssen in einem besonders hohen Maß gesichert sein. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, ist hierfür nicht automatisch die Betreiberin haftbar zu machen. Dies gilt auch für Indoor-Spielplätze, die wegen der Jahreszeit jetzt stärker genutzt werden. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 27. März 2008 (AZ: 5 U 915/07).
Gefährlicher Badespaß
Bamberg/Berlin. Wenn man unberechtigt ein fremdes Grundstück betritt, dort vom Badesteg ins Wasser fällt und sich verletzt, sollte man nicht noch vom Grundstückseigentümer Schmerzensgeld haben wollen. Dies geht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. September 2009 (AZ: 6 U 23/09) zurück, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Gebäude und Hausrat auch gegen Elementarschäden versichern
Karlsruhe/Berlin. Das schwere Unwetter im Zollernalbkreis hat es wieder gezeigt. Nach großen Überschwemmungen mit dramatischen Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt für viele Betroffene gleich der nächste Schock hinterher: Sie waren hiergegen nicht versichert.
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Ein ungesunder Thermalbadbesuch - Zur Haftung eines Bades für Bodenbelag im Außenbereich -
Coburg/Berlin. Im Außenbereich eines Thermalbades ist mit einem geringen Höhenunterschied des Bodenbelages zu rechnen. Bei einem Sturz kann nicht das Thermalbad verantwortlich gemacht werden. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 28. Juli 2010 (AZ: 21 O 249/10).
Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung
Hamm/Berlin. Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solch komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bleibt der Halter auf den Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ: 20 U 134/07) hervor.
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