Höhere Prämie nach Verkehrsunfall – Versicherer entscheidet über Regulierung des Schadens
Nürnberg/Berlin (DAV). Bei einem streitigen Verkehrsunfall steht dem Versicherer ein Ermessensspielraum zu, ob er den Schaden reguliert. Im Zweifel müssen dann Versicherte eine Rückstufung ihrer Freiheitsklasse hinnehmen, auch wenn sie bestreiten, den Unfall verursacht zu haben. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. April 2022 (AZ: 35 C 5704/21).
Die Klägerin ist bei der Beklagten haftpflichtversichert. Sie war in einen Verkehrsunfall verwickelt, allerdings gab sie an, den Unfall nicht verursacht zu haben. Ihre Versicherung regulierte dennoch nach einer Prüfung den Schaden beim Unfallgegner. Die Klägerin wollte daraufhin feststellen lassen, dass „die Beklagte nicht berechtigt ist, den zwischen den Parteien bestehenden Pkw-Haftpflichtversicherungsvertrag dahingehend abzuändern, dass die Beklagte (…) höhere Versicherungsbeiträge geltend“ machen dürfe.
Die Klage scheiterte. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Versicherung ihr zustehendes Regulierungsermessen fehlerfrei ausgeübt. Auch wenn die Schuld am Unfall bestritten wird, könne sich der Versicherer für eine Regulierung entscheiden. Die geltend gemachten Ansprüche dürften aber nicht offensichtlich unbegründet sein. Außerdem müsse der Versicherer eine ausreichende Prüfung der Sachlage vornehmen. Die Versicherung habe dem dadurch entsprochen, indem sie zunächst in die Ermittlungsakte einsah. Zudem hätte die Beklagte einen eigenen Sachverständigen bestellt, der die Schadensdarstellung des Geschädigten und der Polizei bestätigte.
Es komme immer wieder vor, dass KFZ-Versicherer den Schaden regulieren, obwohl die eigenen Versicherten eine Verantwortung an einem Unfall bestreiten, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Gerade bei kleineren Streitwerten sei es aber wirtschaftlicher einen plausibel geltenden gemachten Schadensersatz zu leisten.