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Regensburg/Berlin (DAV). Bei Scraping erhalten Facebook-Nutzer aufgrund von Datenschutzverstößen keinen Schadensersatz. Die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 11. Mai 2023 (AZ: 72 O 731/22 KOIN).

Der Kläger forderte Schadensersatz von Meta, dem Facebook-Konzern, aufgrund der Veröffentlichung seiner Daten im Darknet. Diese Daten wurden von Unbekannten über eine Sicherheitslücke bei Facebook gesammelt. Der Kläger argumentierte, dass Facebook unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um dies zu verhindern.

Das Landgericht Regensburg sah keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass ein Verstoß gegen Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Zudem war die Klage in Bezug auf das Fehlen eines konkreten Schadens unbegründet. Die Klage wurde daher abgewiesen.

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