Familienrecht
Eheschließung einer 16-Jährigen abgelehnt
Saarbrücken/Berlin. Eine 16-jährige Deutsch-Türkin hat keine juristische Erlaubnis für eine Heirat mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Türken, bekommen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwehrte der bereits verlobten Schülerin die Voraussetzungen für die Eheschließung nach deutschem Recht. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 24. Mai 2007 (AZ: 6 UF 106/06) die Ansicht der Vorinstanz, wonach die minderjährige Antragstellerin aufgrund mangelnder persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses noch nicht habe erfassen können.
Abänderung von Altentscheidungen im Versorgungsausgleich sinnvoll
Hannover/Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist darauf hin, dass es meist sinnvoll ist, Entscheidungen über den Versorgungsausgleich in das seit dem 1. September 2009 geltende neue Recht über den Versorgungsausgleich zu transferieren. Gerade Frauen bietet das neue Recht eine Chance, eine Abänderung vorzunehmen, die ihnen monatlich höhere Rentenleistungen sichert.
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Abholen von Kindergarten und Schule
Bremen/Berlin. Der betreuende Elternteil kann allein entscheiden, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder der Schule abholen und zu sich begleiten darf. Dies auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juli 2008 (AZ: 4 UF 39/08) hervor.