Mietrecht

Mieter hat nur Anspruch auf vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen

Berlin. Sind im Mietvertrag bestimmte Sicherungsmaßnahmen der Wohnanlage vereinbart, kann der Mieter keine darüber hinausgehenden Maßnahmen vom Vermieter verlangen. Mit dieser Begründung wies das Kammergericht Berlin am 7. Juli 2008 (AZ: 8 U 33/08) einen Mieter ab, der die Kosten für Sicherungsbeschläge an der Balkontür vom Vermieter ersetzt haben wollte.

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Mieter haftet bei Schlüsselverlust

Berlin. Ein Mieter muss die Kosten für den Ersatz einer Schließanlage tragen, wenn ihm ein dazugehöriger Schlüssel aus dem Auto gestohlen wird. Dies gilt als Verletzung der so genannten Obhutspflicht. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. Februar 2008 (AZ: 8 U 151/07).

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Mieter haben Anspruch auf zusätzliche Haustürschlüssel

Mainz/Berlin. Sind die Briefkästen im Hausflur angebracht, können die Mieter zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefträger und den Zeitungsboten verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtgerichts Mainz vom 3. Juli 2007 (AZ: 80 C 96/07.

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Mieter darf auch bei schwerer Krankheit nicht fristlos kündigen

Düsseldorf/Berlin. Erkrankt ein Mieter schwer, hat er nicht das Recht, einen laufenden gewerblichen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2008 (AZ: I-24 W 53/08) hervor.

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Miete unter Vorbehalt gezahlt: Keine Verjährung von Ansprüchen auf Mietminderung

Berlin/Coburg. Möchte sich ein Mieter eine rückwirkende Mietminderung vorbehalten, ohne Gefahr zu laufen, dass der Anspruch darauf verjährt, muss er die Miete unter Vorbehalt zahlen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 23.06.2009 (AZ: 23 O 416/08).

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Lediglich gestattete Gartennutzung kann vom Eigentümer widerrufen werden

Berlin. Besteht für die Nutzung eines Gartens weder eine Klausel im Mietvertrag noch eine sonstige vertragliche Vereinbarung, kann der Vermieter diese jederzeit frei widerrufen. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 14. Dezember 2006 hervor (AZ. 8 U 83/06).

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Kosten für eine „Terrorversicherung“ muss der Mieter als Nebenkosten akzeptieren

Stuttgart/Berlin. Kosten für eine Versicherung, welche ein Gebäude vor den Folgen terroristischer Anschläge schützt, können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei der Mietsache nicht um ein besonders gefährdetes Objekt bzw. um ein in unmittelbarer Nähe zu gefährdeten Objekten befindliches Gebäude handelt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2007 (AZ: 13 U 145/06).

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Kleinere Wohnfläche als vereinbart: Geringere Nebenkosten

Bautzen/Berlin. Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlten Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen vom 13. Februar 2009 (AZ: 1 S 91/07) reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter die Wohnung mit (nahezu) identischer Flächenangabe inseriert hat.

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Keine vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen möglich

Berlin. Ein Vermieter kann gegen die Mieter keine Videoüberwachung von Aufzügen durchsetzen, wenn dies nur zur Abwehr von unerheblichen Beeinträchtigungen oder vorbeugend erfolgen soll. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters geht vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen verhindert werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08).

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Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm

Berlin/Frankfurt am Main. Der Lärm von einem in der Nähe gelegenen Spielplatz berechtigt Mieter nicht, die Miete zu mindern. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 13. März 2009 (AZ: 33 C 2368/08-50).

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