Mietrecht
Parkett statt Teppich: Es darf lauter sein
Brandenburg/Berlin. Tauscht ein Wohnungseigentümer den Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20. Mai 2010 mit (AZ: 5 Wx 20/09).
Ornamente an Nachbars Mauer
München/Berlin. Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Eine Klage aus rein erzieherischen Gründen verstößt gegen das Schikaneverbot. Auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam.
Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege vor Ort
Freiburg/Berlin. Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Er muss sich auch nicht mit der Übersendung von Fotokopien zufrieden geben. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. März 2011 (AZ: 3 S 348/10).
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Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Waldshut-Tiengen/Berlin. Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650,00 € sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern.
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Mitteilung der im Mietspiegel angegebenen Spanne ist für die Wirksamkeit einer Mieterhöhungsforderung entbehrlich
Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung ist auch ohne Nennung einer Mietspanne, die sich aus dem Mietspiegel ergibt, wirksam. Es reicht aus, bei einem qualifizierten Mietspiegel das Feld anzugeben, in das die betroffene Wohnung fällt. Der Vermieter muss den Mietspiegel nicht beilegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ: VIII ZR 11/07) hervor.
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Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser
Berlin/Waldshut-Tiengen. Ist ein Mieter mit der Miete mindestens drei Monate im Vorzug, kann der Vermieter einzelne Grundversorgungsleistungen einstellen. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 6. Juli 2009 (Az: 7 C 131/09) hervor.
Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten
Duisburg/Berlin. Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen, die aufgrund einer unberechtigten gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Mieter entstanden sind. Über diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Mietrecht: Anwaltskosten als Schadensersatz
Berlin. Verlangt der Vermieter beharrlich eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Schönheitsreparaturenvereinbarung, muss der Vermieter die Kosten für den Anwalt des Mieters ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. April 2010 (AZ: 67 S 460/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Mietminderung wegen Mangel: Mieter muss Mangelbeseitigung zulassen
Karlsruhe/Berlin. Lässt ein Mieter in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zu, kann er aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten. Das machte das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. März 2009 deutlich (AZ: 9 S 206/08).
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Mietminderung bei zu heißer Wohnung
Hamburg/Berlin. Herrschen in einer qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung in den Sommermonaten durch die Sonneneinstrahlung Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle von maximal 25 bis 26 Grad, kann dies einen Mangel darstellen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Mai 2006 (AZ: 46 C 108/04).