Mietrecht

Vermieter müssen Graffiti beseitigen

Berlin. Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Oktober 2007 (AZ: 5 C 313/07) hervor.

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Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren

Duisburg/Berlin. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Entsteht ein Wasserschaden durch ein undichtes Rohr, hat der Mieter in aller Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10).

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Vermieter muss Gelegenheit zur Mängelbeseitigung bekommen

Karlsruhe/Berlin. Beseitigt ein Mieter eigenmächtig einen Mangel in seiner Wohnung, so erhält er die angefallenen Kosten nur dann vom Vermieter ersetzt, wenn dieser mit der Reparatur bereits im Verzug war oder eine Notsituation vorlag. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2008 (AZ: VIII ZR 222/06) hervor.

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Vermieter können Streupflicht delegieren

Karlsruhe/Berlin. Vermieter sind verpflichtet, bei Glätte für einen sicheren Zugang zum Haus zu sorgen. Sie können ihre Streupflicht aber auf andere übertragen. Diese Vereinbarung ist auch dann gültig, wenn die Übertragung nicht der Stadt mitgeteilt worden ist, wie es in einigen Regionen Pflicht ist. Stürzt ein Mieter, kann er von demjenigen, dem die Streupflicht übertragen worden ist, Schadensersatz verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (AZ: VI ZR 126/07).

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Vermieter kann Parabolantenne verbieten

Karlsruhe/Berlin. Ein Vermieter kann die Aufstellung einer Parabolantenne auch dann untersagen, wenn der Mieter sich auf sein Recht auf Religions- und Informationsfreiheit beruft. Entscheidend ist, ob dem Mieter andere Informationsquellen zur Verfügung stehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Oktober 2007 (Az: VIII ZR 260/06).

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Vermieter kann Mietkaution nach Vertragsende nicht ohne Weiteres nutzen

Halle/Berlin. Ein Vermieter darf die Kaution des Mieters nach Ende des Mietverhältnisses nur nutzen, wenn seine Forderung offensichtlich begründet ist oder ohnehin Einigkeit zwischen den Parteien besteht. Ist beides nicht der Fall, kann der Vermieter erst auf sie zurückgreifen, wenn seine Forderung vom Gericht bestätigt wurde. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Halle vom 25. September 2007 (AZ: 2 S 121/07).

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Vermieter hat schnelles Zugriffsrecht auf Kaution

Karlsruhe/Berlin. Nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution zugreifen, wenn er eine Abrechnung vorlegt, aus der sich seine Ansprüche ergeben. Er ist nicht verpflichtet, streitige Ansprüche erst in einem Rechtsstreit zu klären, so das Oberlandesgericht Karlsruhe am 18. August 2008 (AZ: 8 W 34/08). Eine Kaution hat nicht nur eine Sicherungs- sondern auch eine Verwertungsfunktion.

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Vermieter darf Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist noch korrigieren

Berlin. Ein Vermieter darf eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung, die er fristgerecht zugestellt hat, auch nach Ablauf der Jahresausschlussfrist noch korrigieren. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juni 2007 (AZ: 67 S 6/07).

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Unzulässige Endrenovierung: Ansprüche gegen den Vermieter verjähren nach sechs Monaten

Kassel/Berlin. Stellt ein Mieter fest, dass er Schönheitsreparaturen, etwa eine Endrenovierung, aufgrund einer ungültigen Mietvertragsklausel unnötig durchgeführt hat, muss er seinen Anspruch auf Rückzahlung zügig anmelden. Dieser verjährt ansonsten nach sechs Monaten. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 7. Oktober 2010 (AZ: 1 S 67/10).

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Ungewöhnliche Farben bei Wohnungsrückgabe nicht zulässig

Essen/Berlin. Unabhängig von der Geltung der Klauseln zu Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem farblichen Zustand zurückzugeben, der sich innerhalb der Grenzen des normalen Geschmacks bewegt. Es dürfen keine so kräftigen Farben verwendet werden, dass eine Neuvermietung der Räume im geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist, entschied das Landgericht Essen am 17. Februar 2011 (AZ: 10 S 344/10). Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

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