Mietrecht
Anlieger können sich gegen erheblichen Freizeitlärm wehren
Trier/Berlin. Während normale Kinderspielplätze in Wohngebieten ohne Einhaltung bestimmter Lärmwerte zulässig sind, müssen Freizeitanlagen in selber Lage die Freizeitlärm-Richtlinie einhalten. Das berichten die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins und verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 07. Juli 2010 (AZ: 5 K 47/10.TR).
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Abmahnung bei ordentlicher Kündigung einer Wohnung
Karlsruhe/Berlin. Kündigt ein Vermieter einem Mieter fristgerecht, weil dieser den Mietvertrag erheblich verletzt hat, so muss er vorher keine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2007 (AZ: VIII ZR 145/07) hervor.
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