Mietrecht
Dauerbrenner: Kunststofffenster in denkmalgeschützten Gebäuden
Leipzig/Berlin. Der Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in einem denkmalgeschützten Gebäude ist dann denkmalrechtlich zulässig, wenn die Holzfenster nachträglich eingebaut wurden und selbst keinen Denkmalwert haben. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2008 (AZ: 7 B 28/08).
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Bäume fällen auf gemieteten Grundstück kann teuer werden
Oldenburg/Berlin. Ein Mieter darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Fällt er auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 25. März 2010 (AZ: 14 U 77/09).
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Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt werden
Hannover/Berlin. Die Betriebsgenehmigung für ein Unternehmen, das durch seine Tätigkeit die Luft belastet, kann rechtswidrig sein, wenn nicht geprüft wurde, ob die Immissionswerte unter der erlaubten Obergrenze liegen. Dabei müssen die Immissionen in der Nähe gelegener Betriebe mit einbezogen werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. Mai 2011 (AZ: 4 B 4463/10).
Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung
Coburg/Berlin. Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).
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Auf den Hund gekommen
Köln/Berlin. Sieht der Mietvertrag vor, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann dieser fordern, dass ein Hund, der ohne vorherige Erlaubnis angeschafft wurde, wieder abgeschafft wird. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zuvor anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt hat. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom 18. März 2010 (AZ: 6 S 269/09).
Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein
Hamm/Berlin. Vermieter einer Spielhalle haben dafür zu sorgen, dass bei einer Außentemperatur bis zu 32 Grad die Innentemperatur in den Automatenräumen regelmäßig 26 Grad nicht übersteigt. Bei höheren Außentemperaturen muss die Innentemperatur regelmäßig mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Das Oberlandesgericht Hamm gab damit der Klage eines Mieters überwiegend statt (Urteil vom 28.02.2007 – AZ: 30 U 131/06).
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Auch für große Autos muss kleiner Garagenstellplatz bezahlt werden
München/Berlin. Wer ein überdurchschnittlich großes Auto fährt, muss sich selbst davon überzeugen, ob er dieses auf einem gemieteten Stellplatz überhaupt abstellen kann. Wer dies nicht tut und das Auto ist dann zu groß, muss die Miete für den Stellplatz auch bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 423 C 11099/07) hervor.
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Auch bei erheblicher Gesundheitsgefahr keine fristlose Kündigung ohne Ankündigung
Düsseldorf/Berlin. Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Gefahr für seine Gesundheit muss ein Mieter zuvor ankündigen. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins hin und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010 (AZ: 10 U 74/09).
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Anspruch auf Schönheitsreparaturen verjährt
Wetzlar/Berlin. Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar vom 2. Dezember 2008 (AZ: 38 C 1882/07) hervor.
Anpassung einer Pacht an das ortsübliche Niveau
Karlsruhe/Berlin. Ein Verpächter muss eine Erhöhung der Pacht nur dann schriftlich begründen, wenn es sich um eine erste Anpassung an die am Ort übliche Pacht handelt. Eine weitere Erhöhung muss nicht mehr begründet werden. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2007 (AZ: XII ZR 3/05).
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