Keine Duldung von Modernisierungen: Fristlose Kündigung möglich
Frankfurt/Berlin. Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 05. August 2009 (AZ: 33 C 4733/08-28).
Der Vermieter beabsichtigte umfangreiche Modernisierungen in seinem Mietshaus. Seine Maßnahmen kündigte er allen Mietern an. Eine Mieterin wollte diese Modernisierung nicht dulden, wurde jedoch vom Gericht dazu verurteilt. Sie weigerte sich aber auch, nachdem dieses Urteil ergangen war, Handwerker und andere Baubeteiligte in ihre Wohnung zu lassen. Ebenso räumte sie auch den Dachboden nur zögerlich und auf Druck. Schließlich kündigte ihr der Vermieter fristlos und klagte auf Räumung.
Mit Erfolg. Dem Vermieter ist es nicht zuzumuten, das Verhalten seiner Mieterin, das sich bereits über zwei Jahre hinzog, weiterhin zu tolerieren und das Mietverhältnis fortzusetzen. Das Verhalten der Frau zeigt querulatorische Züge. Zwar kann ein Mieter Maßnahmen seines Vermieters gerichtlich prüfen lassen, doch spätestens, nachdem die Mieterin von einem Gericht rechtskräftig dazu verurteilt worden war, hätte sie ihren Widerstand aufgeben müssen.