Sonstiges
Geldstrafe wegen Überlassens von Betäubungsmitteln an Minderjährigen
Zweibrücken/Berlin (DAV). Wer einen Minderjährigen an seinem Joint ziehen lässt, muss mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe rechnen. Dafür reicht es aus, dass der Täter durch sein Verhalten sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen ausdrückt. Es kommt also auf den Einzelfall an. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 6. Oktober 2020 (AZ: 1 OLG 2 Ss 38/20).
Der Vorgesetzte eines 16-jährigen Auszubildenden feierte am Rande eines Weinfestes mit ihm und zwei erwachsenen Arbeitskollegen. Der Vorgesetzte fertigte aus einem von ihm mitgebrachten Päckchen Marihuana einen Joint. Anschließend rauchte er diesen abwechselnd mit einem der erwachsenen Kollegen. Der Minderjährige sagte, dass auch er schon über Erfahrungen mit Cannabis verfüge. Sodann griff er nach dem im Aschenbecher abgelegten Joint und zog daran.
Dem Vorgesetzten wurde daraufhin das Überlassen von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen vorgeworfen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts steht es unter Strafe, wenn ein Täter einem Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, damit dieser sie an Ort und Stelle konsumieren kann. Das setze aber voraus, dass der Täter gegenüber dem Minderjährigen zumindest durch sein Verhalten ein Einverständnis mit dessen Konsum zum Ausdruck bringe. Es reiche nicht die Feststellung aus, dass der Täter den (Mit-)Konsum durch den Minderjährigen nicht verhindert habe. Entscheidend sei also, ob der Täter zumindest mit einem Zugriff durch den Minderjährigen rechne und diesen billige. Angeklagte müssten dann mit einer Geldstrafe rechnen.
Informationen: anwaltauskunft.de
Drogen in der Hose werden dem Träger zugerechnet
München/Berlin (DAV). Werden in einer Hosentasche Drogen gefunden, werden diese dem Träger der Hose auch zugerechnet. Er kann sich nicht darauf berufen, in einer Diskothek nach Geschlechtsverkehr die Hose verwechselt zu haben. Handelt es sich um eine geringe Menge, und ist der Betroffene vorher nicht strafrechtlich aufgefallen, reicht eine Verurteilung zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro aus. Eine Einstellung des Verfahrens kommt aber nicht in Betracht, wenn die Drogen, wie Ecstasy in einer „drogensensiblen Tatörtlichkeit“ wie einer Diskothek gefunden werden. Das Rechtsprotal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16. September 2020 (AZ: 1111 Cs 365 Js 125197/20).
Morgens um 8:30 Uhr wurden an einem Februartag 2020 in der Hosentasche des Angeklagten vom Türsteher einer Diskothek 0,54 Gramm Amphetamin sowie eine Ecstasy-Tablette mit Verpackung und eine Tüte mit Amphetaminanhaftungen gefunden. Der Angeklagte bestritt vor Gericht, von den Drogen gewusst zu haben. Er habe noch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt und sich beim Hineinfeiern in seinen Geburtstag betrunken. Er habe auf einer Feier mit mehreren Personen Sex gehabt und dann wahllos einfach die Kleidung angezogen, die herumlag. Dass es nicht seine Hose war, sei ihm im Nachgang klargeworden.
Die als Zeugin vernommene Polizeibeamtin hatte keine Anzeichen deutlicherer Alkoholisierung wahrgenommen. Der Angeklagte hätte nicht geäußert, dass es nicht seine Hose sei. Die Hose sei, weder auffällig zu klein noch zu groß gewesen. Der Türsteher gab an, dass er die Ecstasy-Tablette und das Amphetaminpulver in der rechten Hosentasche gefunden habe. Der Angeklagte habe auf den Fund erstaunt reagiert, aber nichts weiter dazu gesagt.
Die Richterin hielt den Mann für schuldig, sie wertete die Einlassung des Angeklagten als Schutzbehauptung. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte gewusst hat, dass er sich im Besitz der Betäubungsmittel befindet. Zwar habe er beim Auffinden des Betäubungsmittels erstaunt reagiert. Zugleich habe er aber zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass die Betäubungsmittel nicht ihm gehören. Auch der Polizeibeamtin habe er nicht gesagt, dass es sich bei der Hose nicht um die seine handelte. Auch habe die Hose gepasst.
Als Strafe kommt beim Besitz von Drogen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren in Betracht. Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass es sich bei beiden Betäubungsmitteln um geringe Mengen gehandelt habe. Auch war der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hat nach eigenen Angaben ansonsten keinerlei Berührungspunkte mit Betäubungsmitteln. Eine Einstellung oder lediglich eine Verwarnung kamen aber nicht in Betracht. Zu seinen Lasten sprach, dass er die Betäubungsmittel in einer Diskothek, und damit einem drogensensiblen Ort bei sich geführt hat. Dem Besitz von Betäubungsmitteln in öffentlichen Freizeiteinrichtungen wie einer der Diskothek wohnt eine Nachahmungsgefahr inne, so das Gericht.
Informationen: anwaltauskunft.de
Werbung mit "umgekehrter Versteigerung" nicht wettbewerbswidrig
Eine "umgekehrte Versteigerung" verstößt nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Wie aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. März 2003 (AZ: I ZR 146/00 und I ZR 212/00) zu ähnlichen Sachverhalten hervorgeht, wird der verständige Verbraucher nicht wettbewerbswidrig zum Kauf verleitet, wenn bei der Werbung spielerische Reize eingesetzt werden.
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Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
Berlin. Über die einzelnen Qualifikationen von Anwälten herrscht zumeist Unklarheit. Oftmals taucht in den Vorstellungen der Begriff "Fachanwalt" in Anlehnung an den "Facharzt" auf, ohne zu wissen, was ein "Fachanwalt" eigentich ist. ein Fachanwalt muss Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Familien-, Insolvenz- oder Strafrecht) aufweisen. Dabei darf er den Titel "Fachanwalt" nur führen, wenn er entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweist. Zudem trifft ihn die Pflicht, sich auf diesem Gebiet fortzubilden. Diese Fortbildung muss nachgewiesen werden.
Vorsicht beim Überspielen unbekannter Dateien auf dem PC
Oldenburg/Berlin. Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte am 29. November 2010 (AZ: 1 Ss 166/10) einen Mann, der 50 auf dem Flohmarkt gekaufte CD-Datenträger auf seinen PC überspielt hatte, ohne den Inhalt zu kennen. Wer es für möglich hält, dass er Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen PC überspielt hat, macht sich strafbar, wenn er diese Möglichkeit erkennt und billigt und die Dateien trotzdem einfach auf seinem PC belässt.
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Vorsicht bei Billigheimern
Berlin. Liegt der Kaufpreis eines Autos deutlich unter dem Listenpreis, müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 23. November 2005 (AZ: - 1 U 42/05 -) ist dann damit zu rechnen, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt. Unter Umständen müssen die gelackmeierten Käufer dann Schadensersatz an den ursprünglichen Bestizer zahlen.
Vorname muss nur eindeutig männlich oder weiblich sein
Berlin. Eltern müssen bei der Vornamenswahl für ihr Kind im Auge behalten, dass der Name einem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn es sich um einen ausländischen Namen handelt, so entscheidet der Gebrauch im Ausland über die Bestimmung männlich oder weiblich. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 29. März 2006 hervor (AZ - 1 W 71/05 -).
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Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Berlin/Karlsruhe. Um einen Wettbewerbsverstoß festzustellen, kann ein Unternehmer einen Detektiv einsetzen. Von seinem Wettbewerber kann er dann - zumindest teilweise - die Detektivkosten ersetzt bekommen, wenn ein konkreter Verdacht vorlag, der sich bestätigte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die vom Detektiv getroffenen Feststellungen nicht mit eigenen Mitteln treffen kann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte am 23. September 2009 (AZ: 6 U 52/09) einen Wettbewerber, von den einem Unternehmer entstandenen Detektivkosten von rund 32.000,00 € 11.000,00 € zu zahlen.
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Telefonüberwachung künftig uneingeschränkt möglich. DAV: Nachbesserung erforderlich!
Berlin. In verschiedenen Bundesländern werden die Polizeigesetze reformiert, so zum Beispiel in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Hierbei sollen Regelungen zur Telefonüberwachung im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr weit im Vorfeld einer tatsächlichen Straftat eingeführt werden. Konkret sollen die Regelungen die Überwachung aller technischen möglichen Telekommunikationsbeziehungen, einschließlich E-mail- und Internetverkehr sowie Teledienste, erlauben. Betroffen sind alle Inhalts- und Verbindungsdaten sowie ausdrücklich Standortmeldungen auch dann, wenn gar keine Telekommunikation stattfindet.
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Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten
Coburg/Berlin. Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen gibt es sehr weitgehende Kontroll- und Pflegepflichten. So hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16. Januar 2008 (AZ: 12 O 471/06) einen Waldeigentümer zur Zahlung von rund 6.600,00 Euro Schadensersatz an einen Autofahrer wegen eines auf die Straße gestürzten Astes verurteilt.
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