Unser Blog

 

Hier berichten wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im deutschen Rechtsystem.

Webdesign und Urheberrecht

Als der C 64 ausgedient hatte und eines Tages ein veritabler Personal-Computer (PC) unter dem Schreibtisch stand, das Internet das Licht der Welt erblickte und die Kommunikation revolutionierte, da wollte es der Anwender auch hübsch haben und bastelte an seinem ureigenen Internetauftritt. Nicht alle hatten das Talent, die Zeit oder auch nur das technische Verständnis, eine eigene funktionale und schön anzuschauende Website auf den Röhrenbildschirm zu zaubern.

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Geht es Ihnen auch so? Berührt es Sie auch unangenehm, wenn vertrauten deutschen Worten plötzlich wie selbstverständlich von außen eine neue Bedeutung aufgezwungen wird?

Sie ahnen es: Die Rede ist von den „Sozialen Netzwerken" (wobei schon dieser Begriff eine grandiose Irreführung ist). Dort gibt es einen Begriff, der mich verwirrt. Solange ich dort angemeldet war, wurde ich permanent aufgefordert, etwas zu „teilen". Einem deutschen Nutzer erschließt sich der Sinn dieser Anweisung nicht sofort und klingt in der offenbar gemeinten Bedeutung künstlich, wenn nicht gar falsch.

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Hort des Rechts - Das Sozialgericht

Der Hort des Rechts ist das Gericht - Sagt man! Doch nicht alle sind immer dieser Meinung. Mein Fachgebiet ist das Arbeitsrecht. Als Arbeitsrechtler bin ich an schnelle Entscheidungen und Verfahrensbeendigungen gewöhnt.

Der Arbeitgeber kündigt, der Arbeitnehmer sucht einen Anwalt auf, dieser erhebt Klage zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht und kurz darauf erhält man die Ladung zum Gerichtstermin. In diesem ersten Termin, einem sogenannten Gütetermin, ist es die einzige Aufgabe des Gerichts, auszuloten, ob eine gütliche Einigung der Parteien mit gerichtlicher Hilfe möglich ist.

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