Verkürztes Bein nach Hüftoperation kein ärztlicher Kunstfehler

München/Berlin. Eine Hüftgelenkoperation zieht bei vielen Patienten eine Beinverkürzung nach sich. Das ist kein ärztlicher Behandlungsfehler. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 23. September 2008 (AZ: 154 C 24159/04) hervor.


Ein Patient unterzog sich einer Operation an der rechten Hüfte. Die Arztrechnung zahlte er jedoch nicht. Er warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, da das rechte Bein nach der Operation 1,5 cm kürzer war. Der Arzt klagte auf Zahlung der Rechnung.

Das Gericht holte das Gutachten eines Sachverständigen ein. Der Sachverständige legte dar, dass eine Verkürzung des Beines an der operierten Hüfte von 1-1,5 cm eine typische OP-Folge ist. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Operateur nichts zuschulden kommen lassen, zumal er während des Eingriffs die Beinlänge kontrolliert hatte.