Public Viewing geht in die Verlängerung

Berlin. Während der Fußball-Europameisterschaft sind öffentliche Fernsehübertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr gestattet. Einer Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 zugestimmt (233/08).


Diese Entscheidung entspricht der zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 seinerseits erlassenen Verordnung. Für die Dauer der Veranstaltung war eine Ausnahmeregelung getroffen worden. Damit kann das Public Viewing auf Freilichtbühnen u. ä. durchgeführt werden. Dies auch noch nach 22:00 Uhr.