Versicherungsrecht

Ohne Helm auf dem Fahrrad - Kinder haften mit

Berlin. Auch ein 10-jähriges Kind, dass Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az.: 3 O 179/05) hervor.

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Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer

Berlin. Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ. 58 S 142/06).

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Nutzungsausfall auch für Motorrad möglich

Düsseldorf/Berlin. Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07.

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Noch Gebäude oder schon Hausrat? Nicht immer ist die Unterscheidung leicht

Berlin. In der Theorie klingt es ganz einfach: Die Gebäudeversicherung ist für die Hülle zuständig, die Hausratversicherung für den Inhalt. Zur „Hülle“ zählen dabei Außen- und Innenwände, Keller und das Dach, während mit „Inhalt“ Möbel und Haushaltsgegenstände, Kleidung und all die Dinge gemeint sind, die ein Bewohner bei einem Auszug gemeinhin wieder mitnimmt. Doch wie verhält es sich mit einer Einbauküche? Und wie ist ein nachträglich eingebautes Luxusbad abgesichert, das beispielsweise durch einen Rohrbruch oder einen Wohnungsbrand Schaden nimmt? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1992 (AZ 5 U36/92) sagt hierzu, dass eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt wird, zum Hausrat gehört, während eine Küche, die individuell auf den betreffenden Raum zugeschnitten und eingebaut wurde, damit zum Bestandteil des Gebäudes wird und in der Wohngebäudeversicherung erfasst ist. Eine fest eingebaute (Luxus-)Badewanne, ein Raumteiler oder ein Kamin gehören, wenn eine Trennung von anderen Bestandteilen des Gebäudes zu einem Wertverlust führen würde, ebenfalls zum Gebäude und nicht zum Hausrat. Auch bei der Einordnung von Bodenbelägen gilt es zu differenzieren: Teppiche, die einfach auf dem Boden aufliegen, sind Hausrat; fest mit dem Gebäude verklebte Teppichböden hingegen gehören zum Gebäude. Fest steht in jedem Fall: Ein Gegenstand kann immer nur in einem Versicherungsvertrag abgesichert werden.

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Mehr Geld nach Kündigung fondsgebundener Lebensversicherungen

Berlin/Karlsruhe. Wer seine Kapital-Lebensversicherung nach wenigen Jahren kündigt, reibt sich häufig die Augen, wenn er keinen oder nur einen sehr geringen Rückkaufswert ausbezahlt erhält. Hier hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Grundsatzentscheidungen vom 12. Oktober 2005 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.

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Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger

Karlsruhe/Berlin. Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 (AZ: 9 U 75/07) einer minderjährigen Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € zugesprochen.

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Lebensversicherer verhindert höchstrichterliche Klärung von Ansprüchen Versicherter

Berlin. Mit der Anerkennung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers hat ein Lebensversicherer nur wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2009 die Klärung einer Frage verhindert, die für viele Versicherte wesentlich gewesen wäre. Es ging dabei um die Frage, wann der Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufwertes einer gekündigten Kapitallebensversicherung verjährt.

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Landwirt haftet für entlaufene Tiere

Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ - 9 W 45/05 -) hervor.

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Krankentagegeldversicherung: BGH stärkt den Schutz von Arbeitslosen

Karlsruhe/Berlin. Wer längere Zeit arbeitslos ist, bekommt häufig zusätzliche Probleme, wenn eine private Krankentagegeldversicherung unterhält. Denn die Versicherer sehen in ihren Bedingungen vor, dass die Versicherungsfähigkeit entfällt, wenn man nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis steht, also arbeitslos ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2008 (IV ZR 219/06) hervor.

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Krankenkasse zahlt nicht für künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle

Köln/Berlin. Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung mit einer fremden befruchteten Eizelle tragen. Zum einen ist ein solcher Eingriff in Deutschland verboten und zum anderen wird durch die Behandlung die eigentliche Erkrankung der Frau, keine Eizellen bilden zu können, nicht beeinflusst. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Juli 2007 (AZ: 23 O 347/06).

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