Versicherungsrecht

Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen

Hof/Berlin. Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ. 14 C 1695/05).

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Unfall ursächlich für Kopfschmerzen anerkannt

Berlin. Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (AZ - 4 U 501/03 - 6/05 -) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben können. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können.

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Sturz von der Rutschbahn in der Kinderabteilung eines Kaufhauses

Itzehoe/Berlin. Damit Eltern entspannt einkaufen können, befinden sich in den Kinderabteilungen der Kaufhäuser häufig Spielecken. Die Aufsichtspflicht der Eltern müssen die Kaufhäuser dort aber nicht übernehmen. Die Eltern sind weiterhin gefordert, gerade bei Kindern unter drei Jahren mögliche Gefahren zu erkennen und sofort einzuschreiten, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 3. Dezember 2009 (AZ: 4 O 102/09).

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Skiliftbetreiber muss Metallpfosten abpolstern

Frankfurt am Main/Berlin. Der Betreiber eines Skilifts ist verpflichtet, die Metallpfosten des Lifts an einer Talstation zum Schutz der Skifahrer vor Verletzungen abzupolstern. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2008 (AZ: 1 U 184/07).

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Schlägerei nach Unfall - Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen

Saarbrücken. Wenn sich nach einem Unfall die Kontrahenten in die Haare geraten und es zu Handgreiflichkeiten kommt, muss die Verkehrs-Haftpflichtversichrung nicht für eventuelle Verletzungen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.

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Schadensersatz nach Falschanzeige bei Handyversicherer

Grimma/Berlin. Wer gegenüber dem Versicherer vorsätzlich falsche Angaben zum Schadensfall macht, muss selbst Schadensersatz zahlen. Dazu zählen die Sachverständigenkosten und die anteiligen Personalkosten, die dem Versicherer im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang entstehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Grimma vom 11. September 2007 (AZ: 4 C 134/07).

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Schadensersatz für getötete Bienenvölker

Lüneburg/Berlin. Wenn Bienenvölker urplötzlich sterben, ist dies meist kein Zufall. Wenn ein giftiger Wirkstoff die Ursache dafür ist, kann der Imker Schadenersatz geltend machen. Das Landgericht Lüneburg sprach am 1. Juli 2009 (AZ: 4 O 252/08) einem Imker Schadensersatz für die Tötung von Bienenvölkern zu, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Schadensersatz für eine in der Reinigung verschwundene Designer-Hose

Berlin. Grundsätzlich hat man gegen die Textilreinigung einen Schadensersatzanspruch, sollte ein Kleidungsstück verloren gehen. Kommt bei einem Designer-Anzug nur die Hose abhanden, ist dies beim Schadensersatz ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, dass sich die Nutzungszeit einer Designermode nicht nach der Haltbarkeit des Kleidungsstückes, sondern nach der entsprechenden Mode bemisst. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2007 (AZ: 52 S 90/07) hervor.

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Schadensersatz für "Blutgrätsche"

Berlin. Wird jemand durch grob unfaires Verhalten auf dem Fußballplatz verletzt, kann er Schadensersatz geltend machen. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm (AZ - 34 U 81/05; 4. Juli 2005 -).

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Schadensersatz bei Vorverlegung eines Fluges um 15 Stunden

Berlin. Wenn der Flieger deutlich früher abhebt als im Flugplan vorgesehen, muss die Airline Schadensersatz zahlen. Flugreisende sind nicht verpflichtet, sich den Flug 48 Stunden vor Ablauf zurück bestätigen zu lassen bzw. zu einem verfrühten Zeitpunkt zu fliegen, so das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. August 2005 (AZ - 30 C 142/05 -).

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