Landwirt haftet für entlaufene Tiere

Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ - 9 W 45/05 -) hervor.


In dem Fall war eine Kuh von ihrer Weide auf eine benachbarte Straße und vor ein Auto gelaufen. Dabei war ein Schaden von rund 11.000,00 Euro entstanden, den der Bauer nun zur Hälfte bezahlen muss.

Der Landwirt habe nicht nachweisen können, dass er die Weide sorgfältig gesichert hat, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Seine Behauptung, die Weide durchgängig mit einem 1,30 m hohen, vierfachen Stacheldraht eingezäunt zu haben, reiche nicht aus. Schließlich sei die Kuh dennoch ausgebrochen. Der Bauer hätte lediglich einen unverschuldeten Ausbruch dann nachweisen können, wenn die von ihm unternommenen Sicherungsmaßnahmen geeignet wären, alle vernünftigerweise denkbaren Anspruchsmöglichkeiten auszuschließen. Dies war hier nicht der Fall.