Leasingvertrag: Keine Mehrwertsteuer bei der Abschlusszahlung

München/Berlin. Wenn bei Beendigung des Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil mehr Kilometer gefahren wurden oder das Auto einen Schaden erlitten hatte, muss auf diese Abschlusszahlung keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies hat das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 24052/07) entschieden.


Der Beklagte hatte das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten zurückgegeben. Mit der Endabrechung wurden ihm wegen festgestellter Mängel nach Abzug 3.171,20 Euro zuzüglich 507,39 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Beklagte strich jedoch die Mehrwertsteuer, woraufhin er verklagt wurde.

Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt feststellte. Der Ansatz der Mehrwertsteuer war unberechtigt, da kein Leistungsaustausch mehr stattgefunden hat. Der Leasingnehmer ist berechtigt, von der Abschlusszahlung, die die Leasinggeberin bei ihm geltend macht, die Mehrwertsteuer abzuziehen. Die erste Instanz hatte noch anders entschieden. Es kann sich also durchaus lohnen, ein Urteil überprüfen zu lassen.