Mietrecht

Keine Mietflächenvereinbarung durch Mietannonce

Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann nicht aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C 500/07).

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Keine Kündigung bei polemischen Äußerungen

Berlin. Ein Mieter darf auch während einer Besichtigung des Vermieters mit einem Kaufinteressenten seinen Unmut über den Vermieter frei äußern. Ihm kann deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn er Zettel mit der Aufschrift „Mieter wehren sich erfolgreich“ in den Hof wirft. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigte der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 22. Januar 2008 (AZ: 70/06).

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Keine Duldung von Modernisierungen: Fristlose Kündigung möglich

Frankfurt/Berlin. Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 05. August 2009 (AZ: 33 C 4733/08-28).

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Kein kurzfristiger Auszug bei fristloser Kündigung

Frankfurt/Berlin. Kündigt ein Mieter einer Gewerbeimmobilie außerordentlich, muss er nicht zwingend innerhalb kurzer Zeit ausziehen. Er ist berechtigt, eine so genannte Auslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Bei einem befristeten Mietvertrag kann dieser Zeitraum unter Umständen sogar länger sein als die ordentliche Kündigungsfrist. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 8. Dezember 2005 (AZ: 2 U 128/05.

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Kein Konkurrenzschutz gegen ehemalige Mitgesellschafter

Hamm/Berlin. Trennt sich eine Gesellschaft, und die ehemaligen Mitgesellschafter beziehen Räume in demselben Objekt, in dem die übrige Gesellschaft Büroräume hat, kann diese sich nicht auf die Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag berufen. Der Vermieter darf an die ehemaligen Mitgesellschafter vermieten. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Juni 2011 (AZ: I-7 U 54/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Kein Kautionsanspruch eines früheren Mieters gegen neuen Eigentümer

Karlsruhe/Berlin. Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution verlangen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06).

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Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden

Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30. August 2001).

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Hausverwaltung haftet für aufgetaute Lebensmittel

München/Berlin. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen irrtümlich einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadensersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben. Ein Anspruch gegenüber dem Stromversorger besteht dagegen nicht, entschied das Amtsgericht München am 10. März 2010 (AZ: 212 C 16694/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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Hausgeldzahlung erst nach Eintrag ins Grundbuch

Nürnberg-Fürth/Berlin. Erst wenn ein Wohnungseigentümer auch in das Grundbuch eingetragen ist, muss er das Hausgeld zahlen. Dies geht aus ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Dezember 2008 (AZ: 14 S 7346/08) hervor.

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Gewerberaummietrecht: Sonderkündigungsrecht bei grundloser Verweigerung der Untervermietung

Düsseldorf/Berlin. Ist in einem Mietvertrag über einen Gewerberaum festgelegt, dass der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern kann, kann der Mieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Vermieter trotzdem die Untervermietung verweigert. Die Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen „1-Euro-Laden" stellt keinen wichtigen Grund dar. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins informiert über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2010 (AZ: 24 U 32/10).

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