Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Karlsruhe/Berlin. Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08).


Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Diese weigerten sich aber unter Hinweis auf den Datenschutz. So klagte der Vermieter.

Und bekam Recht: Die Mitteilung der Verbrauchsdaten ist eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, so das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergibt sich nicht. In einer Vielzahl von Fällen werden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen.