Alkoholsünder nicht immer voll haftbar

Stuttgart/Berlin. Wer betrunken Auto fährt, haftet bei einem Unfall nicht zwangsläufig alleine. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2006 (AZ: 13 U 74/06) hervor.


Ein Autofahrer war mit 1,49 Pomille unterwegs, als er mit einem entgegenkommenden Wagen kollidierte. Dessen Fahrer hatte allerdings gegen das sogenannte Rechtsfahrgebot verstoßen: Er fuhr in der Fahrbahnmitte.

Die Richter entschieden, dass der Unfallgegner eines alkoholisierten Autofahrers insbesondere auch dann haftet, wenn er durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat. Den Alkoholsünder treffe jedoch eine höhere Haftungsquote von 80 %. Da beide Fahrer zu dem Unfall beigetragen hätten, müsse der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs 20 % selber tragen.

Gerade in Fällen, in denen es um die Verteilung der Mitschuld geht, ist anwaltliche Hilfe geboten.