Gefährliche Ausnahme bei der Winterreifenpflicht

- 50 Prozent längere Bremswege für LKW´s, Busse und Rettungsfahrzeuge -

Berlin. Bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen LKW´s, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. In der Praxis bedeutet die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg. Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung besteht, dass würde sich der Bremsweg um rund 50 % verringern. Denn die Gefahr besteht in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.


Es kann nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind.

Diese Ausnahmeregelung gilt bundesweit. Ursache dafür könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach kostet ein Reifen allein in der Anschaffung ab 350,00 Euro, hinzu kämen Aufwand für Montage sowie Lagerung im Sommer.