Sonstiges

Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

München/Berlin. Wenn Eltern die Kinder grundlos entzogen werden, können sie gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht München I verurteilte eine Klinik zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil aufgrund der Aussage der Ärzte die Tochter den Eltern entzogen worden war. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts vom 7. Januar 2009 (AZ: 9 O 20622/06) hervor.

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Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Lingen/Berlin. Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Gerechtfertigt ist die Beleidigung auch dann nicht, wenn die Gegenspieler das Verhalten provoziert haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 17. Februar 2010 (AZ: 4 C 1222/09) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

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Piercing-Studio muss ausführlich aufklären

Koblenz/Berlin. Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftliche erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam und der Piercer haftet für etwaige Folgeschäden. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24. Januar 2006 (AZ: 10 O 176/04).

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Perlwein darf nach dem „Paradies“ benannt werden

Trier/Berlin. Ein Vertreiber von Perlwein darf diesen auch als „Paradiesecco“ vertreiben. Es liegt keine Irreführung der Verbraucher vor, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 20. Januar 2010 (AZ: 5 K 650/09).

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Keine unbegrenzte Anzahl von Yorkshireterriern

Koblenz/Berlin. Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Januar 2011 (AZ: 1 K 944/10.KO), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Hamm/Berlin. Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam, wenn einer der Griller zu viel Spiritus in das Feuer kippt. Er muss ebenso wie dieser für den Schaden aufkommen. Ist er nicht ernsthaft gewillt einzugreifen und die Gefahr zu unterbinden, dann trifft ihn die gleiche Schuld. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. April 2009 (AZ: 9 U 129/08).

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Gemeinden können Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren

Kassel/Berlin. Gemeinden können ihre traditionellen Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren und alle Entscheidungen damit aus der Hand geben. Auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 4. März 2010 (AZ: 8 A 2613/09) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

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Die Spinne als allgemeines Lebensrisiko

Karlsruhe/Berlin. Wer sich in einer Tiefgarage vor einer Spinne erschreckt und hinfällt, kann vom Hausmeister wegen vermeintlicher Verletzung seiner Reinigungspflicht kein Schmerzensgeld verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2009 (AZ: 7U 58/09) hervor.

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Adventsgesteck mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen!

Krefeld/Berlin. Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor.

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Advents- bzw. Weihnachtstipp

Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Krefeld/Berlin. Wer in der Advents- und Weihnachtszeit gern Kerzen anzündet, muss sie auch dementsprechend beaufsichtigen. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor.

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